Fahr- und Flugzeuge

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    8.1 Fahrzeuge dürfen nicht mit Vorsatz zerstört oder im Wasser unbrauchbar gemacht werden. (Auch nicht die eigenen Fahrzeuge)





    8.2 Das Beschädigen bzw. das Rammen von Helikoptern oder Fahrzeugen mit Helikoptern oder Fahrzeugen ist verboten.





    8.3 Gepanzerte Fahrzeuge dürfen sich in einem Gefecht gegenseitig rammen. (Verhältnismäßig!)


    Folgende Fahrzeuge gelten als gepanzert:

    • Qilin
    • Prowler
    • Hunter
    • Strider
    • Ifrit
    • MSE-3 Marid





    8.4 Versperrt ein Fahrzeug den Zugang zu einer Bank, darf es gerammt werden.





    8.5 Das Ausbremsen ist im Rollenspiel erlaubt. Kommt es zu einer Kollision, tragen beide die Schuld.





    8.6 Fahrzeuge, die nicht in Zivilistenshops erhältlich sind, gelten als illegal.





    8.7 Das Hovern über einem andere Helikopter, um ihn am Starten zu hindern, ist erlaubt. Sollte es zu einem Unfall kommen, wird der Schuldige durch den Support festgestellt.





    8.8 Gestohlene Helikopter müssen im Fall einer Zerstörung von dem Dieb ersetzt werden. (Der letzte Pilot ist für den Helikopter verantwortlich)





    8.9 Die Mindestflughöhe von 400 Metern gilt nur für absolute Safezones.





    8.10 Das blockieren von Zugängen, Straßen oder Shops ist in Spawnstädten verboten.





    8.11 Jets dürfen nicht gestohlen werden.





    8.12 Das missbrauchen von Jets als Safezone ist verboten.





    8.13 Die Blackfish wird nicht als Jet, sondern als Helikopter gewertet,





    8.14 Illegale Fahrzeuge dürfen in den letzten 10 Minuten vor Server Restart nicht zum Trollen oder Provozieren von Gefechten verwendet werden.





    8.15 Wird ein Boden- oder Luftfahrzeug gestohlen, darf dieses ohne weitere Ankündigung vom Eigentümer zurück erobert und von den Insassen verteidigt werden. Die Situation gilt als beendet, wenn das Ziel erreicht ist. (New Life beachten)


    8.16 Folgende Fahrzeuge gelten als illegal:

    • Ifrit
    • Hunter
    • Strider
    • Qilin
    • Prowler
    • Offroader (bewaffnet)
    • Mi-48 Kajman
    • Taru jeglicher Art
    • MSE-3 Marid
    • Hellcat
    • alle Fahrzeuge mit Tarnflecklackierungen oder sonstigen Rebellenlackierungen



    8.17 Wenn ein Fahrzeug verkauft werden soll, muss mit dem Inhaber (oder der Gruppierung des Inhabers) zuerst über ein Freikaufen des Fahrzeugs verhandelt werden. (Maximal 50% des Kaufpreises)





    8.18 Die Bezahlung kann sowohl per Überweisung als auch per Übergabe geschehen, zu beachten ist jedoch, dass abgeschlossene Verhandlungen bindend sind und von keiner der beiden Seiten ein Hinterhalt geplant werden darf.





    8.16 Der Kontaktversuch für eine Verhandlung muss zweimal erfolgen, sollte der Besitzer danach 3 Minuten lang nicht antworten, darf der Prozess des Verkaufens beginnen, muss jedoch sofort unterbrochen werden, sollte der Besitzer wieder Kontakt aufnehmen.





    8.20 Sollte der Besitzer 10 Minuten nach einer erfolgreich verlaufenden Verhandlung nicht erscheinen oder keinen weiteren Kontakt mit der Räuber-Partei aufgenommen haben, darf der Prozess des Verkaufens beginnen. Sollte der Besitzer sich anschließend noch melden, liegt die weitere Vorgehensweise im Ermessen der Räuber-Partei.





    8.21 Sollte der Inhaber das Fahrzeug verteidigt haben, gestorben sein oder eine sonstige aggressive Handlung getätigt haben, so muss kein Angebot gemacht werden.

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